Schulordnung der Primarschule Schwaderloch

Die Schule ist ein Ort, wo wir miteinander und voneinander lernen.
Wir benehmen uns in der Schule und auf dem Schulweg anständig.
Wir sind freundlich und hilfsbereit, nehmen Rücksicht und achten einander gegenseitig.
Dazu gehört auch das freundliche Grüssen. Alle Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen sollen sich in unserer Schule wohl fühlen.
Deshalb braucht es Regeln.

Schulweg

• Ich komme zu Fuss in die Schule.
• Ich gehe auf direktem Weg nach Hause.
• Ich benutze die vorhandenen Fusswege sowie die Unterführung.

Schulareal

• Ich betrete das Schulhaus beim ersten Läuten.
• In den grossen Pausen gehe ich ins Freie.
• Ich bleibe während den Pausen auf dem Schulareal (Platz vor und hinter dem Schulhaus, Pausenhalle).
• Ich mache keine Ballspiele in der Pausenhalle.
• Ich ziehe Schuhe an, wenn ich das Schulhaus verlasse.
• Ich steige nicht auf die Dächer.
• Ich befolge die Anweisungen der Pausenaufsicht und wende mich mit Problemen an sie.

Im Schulhaus

• Ich hänge Jacken und Mützen an den dafür vorgesehenen Garderoben auf.
• Ich trage in allen Schulräumen Finken.
• Während der Schulzeit bin ich in den Gängen leise.
• Schulmaterial behandle ich sorgfältig. Verlorenes oder beschädigtes Material muss ich ersetzen.
• Abfälle werfe ich in die Abfalleimer.

Rechte der Schüler, Schülerinnen und Eltern

• Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, von ihren Lehrkräften und der Schulleitung in schulischen Sachfragen sowie in persönlichen Angelegenheiten und Problemen angehört zu werden.
• Die Eltern haben das Recht, den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen.
• Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit der betreffenden Lehrkraft zu besprechen.
Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrkraft sollen, wenn möglich, durch direkte Gespräche behoben werden. Kommt keine Einigung zustande, können sie den Fall der Schulleitung unterbreiten.

Pflichten der Schüler, Schülerinnen und Eltern

• Die Schülerinnen und Schüler sind zu pünktlichem und regelmässigem Schulbesuch verpflichtet.
• Die Eltern tragen die Verantwortung in der Erziehung ihrer Kinder. Die Lehrkräfte unterstützen die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag. Es ist Sache der Eltern, die Kinder in deren Freizeit zu beaufsichtigen. Auch das Verhalten auf dem Schulweg fällt in die Verantwortung der Eltern.


Schulordnung
Schulordnung

Zuletzt geändert: 2008/10/18 23:04