Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (&38 des Schulgesetzes). Das Beziehen des freien Halbtages ist der Lehrperon von den Eltern mindestens zwei Tage vorher zu melden.
Urlaubsgesuche bis zu einem Tag: Die Lehrperson kann pro Semester aus wichtigen Gründen einen zusätzlichen Tag Urlaub gewähren (inkl. freie Halbtage).
Urlaubsgesuche bis zu drei Tagen: Diese können von der Schulleitung auf ein begründestes, schriftliches Gesuch hin bewilligt werden.
Urlaubsgesuche für mehr als drei Tage: Diese müssen von der Schulpflege bewilligt werden. Das Gesetz schreibt für die Gutheissung eines solchen Gesuchs ausdrücklich das Vorliegen wichtiger Gründe vor. Urlaubsgesuche müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn des gewünschten Urlaubs der Schulleitung/Schulpflege vorliegen.
Urlaubsgesuche für den Kindergarten werden alle schriftlich an die Schulleitung gestellt. Hier gelten etwas weniger einschränkende Bestimmungen. Allerdings verpflichten sich die Eltern mit der Anmeldung ihres Kindes zu einem regelmässigen Besuch des Kindergartens.